Die Philosophie

Betreutes Wohnen bietet sich insbesondere auch in Kurorten mit ausreichender medizinischer Infrastruktur an. In Bad Harzburg befindet sich unter anderem auch ein Dialysezentrum.

Betreutes Wohnen soll seinen Bewohnern die Möglichkeit geben, das Wohnen in Selbstständigkeit auch im Falle chronischer Erkrankungen in der eigenen betreuten Wohnung weiter zu ermöglichen und damit einen stationären Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim oder einem Krankenhaus in der Regel zu verhindern.

Der Wohnpark an der Radau verbindet diese Bedingungen mit dem Kurbetrieb in Bad Harzburg in idealer Weise.

Die Anlage ist für Menschen konzipiert worden, die ihre dritte Lebensphase in einer der schönsten Landschaften Deutschlands erleben möchten, ohne auf Sicherheit der Betreuung „im Fall der Fälle“ verzichten zu wollen. Um diesen Zweck nachhaltig zu sichern, verpflichtet sich jeder Bewohner, die Basisleistung des Dienstleisters in Anspruch zu nehmen. Die von ihm gemietete oder erworbene Wohnung darf nur von Personen genutzt werden, die mindestens das 60. Lebensjahr erreicht haben oder der Bewohner darf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbstätig sein. Bei Paaren muss diese Voraussetzung nur von einer Person erfüllt werden.

Wenn ein Eigentümer vermietet, dann vermietet er unbefristet, er kann dem Mieter nicht wegen Eigenbedarfs kündigen.

Beim Einzug in die Wohnung muss der Mieter eine Kaution in Höhe von zwei Kaltmieten zahlen. Der Eigentümer wird die Kaution nach eigenem Ermessen auf ein Sparbuch mit gesetzlicher Kündigungsfrist festverzinslich anlegen. Die Zinsen werden nicht jährlich ausbezahlt, sondern erhöhen den Kautionsbetrag.